Die europäischen Drohnengesetze gelten für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie des Vereinigten Königreichs und den Mitgliedern der EASA (Schweiz, Island, Norwegen und Lichtenstein). Mit der neuen Drohnenregulierung werden zum einen verschiedene Klassen für Drohnen eingeführt, zum anderen der Zweck der Flüge in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Dazu gehört die offene Kategorie, die spezielle Kategorie und die zulassungspflichtige Kategorie. Einen genauen Überblick erhalten Sie in diesem Artikel.
Sehen Sie sich eine Zusammenfassung der Regeln für die offene Kategorie hier an: Instagram, YouTube oder Tiktok
In die offene Kategorie fallen grundsätzlich Flüge, die ein geringes Risiko darstellen. Für derartige Flüge muss man keine Genehmigung einholen. Die meisten Flüge finden in der offenen Kategorie statt. Die offene Kategorie wird in drei Unterkategorien eingeteilt (A1, A2, A3). Um in der offenen Kategorie fliegen zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
In die Unterkategorie A1 fallen alle Drohnen die weniger als 900 Gramm wiegen. Dazu gehören die Klassen C0 und C1.
Für Drohnen die leichter als 250 Gramm sind braucht man keine Schulung. Der Pilot und die Drohne müssen dennoch registriert sein und auf der Drohne muss die UAS-Betreibernummer angebracht sein. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist mit diesen Drohnen verboten und fliegen über unbeteiligte Personen sollte vermieden werden.
Drohnen die zwischen 250 und 900 Gramm wiegen gehören auch in die Unterkategorie A1, um diese Drohnen fliegen zu dürfen ist aber das Zertifikat A1/A3 zwingend. Der Pilot muss ebenfalls registriert sein und die Schulung inklusive Prüfung absolviert haben. Das überfliegen von Menschenansammlungen ist verboten. Der Pilot muss die Situation selbst beurteilen um sicherzustellen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden.
Drohnen die Leichter als 4 Kilogramm sind und die Klasse C2 haben, gehören in die Unterkategorie A2. Um eine Drohne aus dieser Unterkategorie fliegen zu dürfen muss der Pilot die Schulung und die Prüfung A1/A3 und A2 erfolgreich absolviert haben. Genauere Informationen erhalten Sie unter: www.bazl.ch
Hier gilt gegenüber von unbeteiligten Personen die 1:1 Regel. Das heisst, bei 40 Meter Höhe muss ein horizontaler Abstand von 40 Metern eingehalten werden. Der horizontale Mindestabstand beträgt 30 Meter. Bei einem Niedergeschwindigkeitsmodus, also weniger als 3 Meter pro Sekunde muss ein horizontaler Mindestabstand von 5 Meter gewahrt werden.
Zu der Unterkategorie gehören alle Drohnen der Klassen C2, C3 oder C4 und weniger als 25 Kilogramm wiegen. Um Fluggeräte dieser Kategorie fliegen zu dürfen muss die Schulung und Prüfung A1/A3 erfolgreich absolviert werden.
Der horizontale Mindestabstand zu unbeteiligten Personen beträgt 30 Meter. Es darf nur ausserhalb von Stadtgebieten geflogen werden. Zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, und Erholungsgebieten muss ein horizontaler Mindestabstand von 150 Metern eingehalten werden.
Sollte die Drohne ein Abfluggewicht von mehr als 25 Kilogramm aufweisen oder die geltenden Regeln der offenen Kategorie nicht einhalten können, muss der Drohnenbetrieb bewilligt werden. Das BAZL erteilt alle Betriebsbewilligungen neu nur noch nach EU-Recht. Es gibt vier Bewilligungsverfahren die nachfolgend genauer erklärt werden.
Es gibt zwei Arten von Standardszenarien. Das europäische Standardszenario EU-STS und das nationale Standardszenario CH-STS. Hier finden Sie die wichtigsten Anhaltspunkte. Genauere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/specific/sts.html
EU-STS | CH-STS | |
Erteilung | Ab Januar 2024 | Bis 31.12.2023 |
Klassenmarkierung | C5, C6 | Nicht notwendig |
Gültigkeitsdauer | Maximal 2 Jahre | Maximal bis 31.12.2025 |
Gültigkeitsgebiet | Europäische Union und Schweiz | Schweiz |
Pilotenkenntnisse | Zertifikate A1/A3 und STS-01/2 | Zertifikat A2 + relevante theoretische und praktische Kenntnisse für das spezifische CH-STS |
Kosten | Min. 60 - Max. 5'000 CHF (variieren je nach Bearbeitungsaufwand) | Die Kosten sind individuell und hängen vom jeweiligen STS-Typ ab. |
Bearbeitungszeit | Max. 2 Wochen | Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen CH-STS Typ ab |
Quelle: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/specific/sts.html
In PDRA sind im Gegensatz zu den STS keine spezifischen Szenarien vorgegeben und die Drohne muss nicht zwingend eine Klassenmarkierung besitzen. Das gibt den Betreiberinnen und Betreiber mehr Flexibilität bei der Durchführung des Drohnenfluges. Allerdings gilt der Antrag für ein PDRA als Bestätigung, dass er oder sie alle vorgegebenen Bedingungen erfüllt.
Bei dem Bewilligungsverfahren der PDRA gibt es zwei Arten: PDRA-S und PDRA-G.
Genauere Informationen zu den beiden Arten erhalten Sie unter: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/specific/pdra.html
Für Drohnenflüge für die die STS oder die PDRA nicht ausreichen gibt es das SORA. Hierbei wird die Bewilligung exakt auf die Operation angepasst. Damit sind zum Beispiel auch Flüge ausserhalb der Sichtweite oder über der maximalen Flughöhe möglich.
Mit dem Antrag der eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens enthält wird das potentielle Risiko identifiziert. Zu diesem Antrag gehören auch Massnahmen zur Risikominimierung damit keine Menschen oder Objekte in der Luft oder am Boden gefährdet sind. Da diese Risikoanalyse von der Antrag stellenden Person selbst erstellt wird, sind Kenntnisse in der Luftfahrt nötig ebenso wie die in der Luftfahrt üblichen Nachweisprüfung zur Überprüfung sicherheitsrelevanter Systeme.
Genauere Informationen wie Leitfäden sowie das Bewilligungsformular finden Sie unter: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/specific/sora.html
Das BAZL stellt LUC-Zertifikate an professionelle Betreiberinnen und Betreiber oder an Hersteller von Drohnen aus. Das LUC-Zertifikat ermöglicht es der Betreiberin und dem Betreiber genau definierte Prozesse selbst durchzuführen, für welche normalerweise das BAZL verantwortlich wäre.
Genauere Informationen finden Sie unter: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/specific/luc.html
Zulassungspflichtige Kategorie
Modellluftfahrzeuge die ein hohes Risiko aufweisen werden der zulassungspflichtigen Kategorie zugeordnet. Hierbei entscheidet das BAZL je nach Fall über die Genehmigung. In der Schweiz und In Europa wurden bis jetzt allerdings keine zulassungspflichtigen Drohnen betrieben. Genaue Regeln dazu sind desswegen noch in der Vorbereitung.
Sobald es Änderungen gibt werden diese hier publiziert. Stand 16.05.2023
Klassen
Die Hersteller von Drohnen sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte entsprechende Klassenbezeichnungen erhalten. Somit müssen sich die Drohnenpiloten nicht mit den technischen Details herumschlagen. Je höher die Zahl der Klasse ist, desto höher ist das Risiko jemanden zu gefährden.
Spezifikation | C0 | C1 | C2 | C3 | C4 |
Gewicht | <250g | <900g | <4kg | <25kg | <25kg |
Max. Geschwindigkeit | 19m/s | 19m/s | |||
Fernidentifizierung notwendig? | nein | ja | ja | ja | nein |
Max. Flughöhe | 120 Meter | 120 Meter oder einstellbares Höhenlimit | 120 Meter oder einstellbares Höhenlimit | 120 Meter oder einstellbares Höhenlimit | |
Geo-Sensibilisierung notwendig? | nein | ja | ja | ja | nein |
Kategorie | A1 | A1 | A2, A3 | A3 | A3 |
Besonderheiten | "Langsam-Flugmodus" erforderlich | Abmessung geringer als 3 Meter | Keine automatischen Steuerungsmodi | ||
Zertifizierte Modelle |
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Stand: 01. November 2024
Quellen: drohnen-camp.de , easa.europa.eu , eudroneport.com
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/verstaendnishilfe/news.html
Weitere zertifizierte Drohnenmodelle oder Drohnenzubehör:
AEOTIC Aerobotic Spray-L, Spray-S & AEROBOTIC AGRI-X, Klasse C5 (STS 01) & C6 (STS 02)
AgEagle eBee X, Klasse C6 (STS 02)
AVSS AVSS PRS-M350EX & AVSS PRS-M3DTEX, Klasse C5 (STS 01)
DELAIR Delair UX11 Caméra AG & Longue Elongation Caméra AG, Klasse C6 (STS 02)
DELAIR Delair UX11 Caméra IR & Longue Elongation Caméra IR, Klasse C6 (STS 02)
DELAIR Delair UX11 Caméra RGB & Longue Elongation Caméra RGB, Klasse C6 (STS 02)
Dronavia Kronos AD für Mavic 3E, Mavic 3M & Mavic 3T, Klasse C5 (STS 01)
Flying Eye Flysafe für Mavic 3E, Mavic 3M, Mavic 3T, Mavic 3 Pro, Mavic 3 Pro Cine, Matrice 30, Matrice 30T & Matrice 350, Klasse C5 (STS 01)
OBJECTIF DRONE ARES, Klasse C5 (STS 01) & C6 (STS 02)
OBJECTIF DRONE ATLAS, Klasse C5 (STS 01) & C6 (STS 02)
OBJECTIF DRONE CHRONOS & CHRONOS MINI, Klasse C5 (STS 01)
VectorRobotics FireHound | FH-0, Klasse C6 (STS 02)
VectorRobotics Guardian, Klasse C6 (STS 02)