Update 01. Januar 2024
Ab dem 01. Januar 2024 ist das Ende der Übergangsbestimmungen. Das bedeutet: alle alten Drohnenmodelle OHNE eine Klassenmarkierung(C1 - C6) dürfen nur noch in der Offenen Unterkategorie A3 betrieben werden. Nicht zertifizierte Modelle die leichter als 250 Gramm sind dürfen in der Offenen Unterkategorie A0 betrieben werden. Damit ist der Betrieb dieser Drohnen in bewohnten Gebieten ab sofort nicht mehr möglich.
Wer weiterhin in den offenen Unterkategorien A1 und A2 fliegen möchte, muss eine Drohne mit einer Klassenmarkierung besitzen.
Möchten Sie wissen, ob Ihre Drohne zertifiziert ist? Im Kapitel Klassen sind alle Modelle in einer Tabelle aufgelistet. 


Europäische Drohnenregulierung

Die europäischen Drohnengesetze gelten für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie des Vereinigten Königreichs und den Mitgliedern der EASA (Schweiz, Island, Norwegen und Lichtenstein). Mit der neuen Drohnenregulierung werden zum einen verschiedene Klassen für Drohnen eingeführt, zum anderen der Zweck der Flüge in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Dazu gehört die offene Kategorie, die spezielle Kategorie und die zulassungspflichtige Kategorie. Einen genauen Überblick erhalten Sie in diesem Artikel.


Offene Kategorie

Sehen Sie sich eine Zusammenfassung der Regeln für die offene Kategorie hier an: Instagram, YouTube oder Tiktok

In die offene Kategorie fallen grundsätzlich Flüge, die ein geringes Risiko darstellen. Für derartige Flüge muss man keine Genehmigung einholen. Die meisten Flüge finden in der offenen Kategorie statt. Die offene Kategorie wird in drei Unterkategorien eingeteilt (A1, A2, A3). Um in der offenen Kategorie fliegen zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Sie haben sich unter UAS.gate als Drohnenpilotin oder Drohnenpilot registriert es sei denn, die Drohne wiegt weniger als 250g und hat weder eine Kamera noch andere Sensoren mit denen personenbezogene Daten aufgenommen werden können.
  • Sie haben die richtige Schulung mit Prüfung der dementsprechenden Unterkategorie erfolgreich absolviert.
  • Sie sind älter als 12 Jahre. Falls nicht müssen Sie von einer Person, die älter als 16 Jahre ist und selbst über die notwendigen Kenntnisse verfügt, begleitet werden.
  • Es werden keine Menschenmassen überflogen und der Mindestabstand wird eingehalten; gemäss Unterkategorie A1, A2, A3.
  • Die maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund wird nicht überschritten. Um höher fliegen zu können ist eine Bewilligung des BAZL notwendig.
  • Die Drohne muss eine Klassenmarkierung (C0, C1, C2, C3, C4) haben und über ein CE Kennzeichen verfügen. Ältere Drohnenmodelle müssen in Unterkategorie A3 geflogen werden.
  • Die Gebietseinschränkungen werden eingehalten.
  • Der Flug findet innerhalb der Sichtweite statt. FPV-Piloten brauchen einen Beobachter der die Drohne sehen kann.
  • Sie sind ausreichend versichert.


Unterkategorie A1 

 In die Unterkategorie A1 fallen alle Drohnen die weniger als 900 Gramm wiegen. Dazu gehören die Klassen C0 und C1.


Für Drohnen die leichter als 250 Gramm sind braucht man keine Schulung. Der Pilot und die Drohne müssen dennoch registriert sein und auf der Drohne muss die UAS-Betreibernummer angebracht sein. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist mit diesen Drohnen verboten und fliegen über unbeteiligte Personen sollte vermieden werden.


Drohnen die zwischen 250 und 900 Gramm wiegen gehören auch in die Unterkategorie A1, um diese Drohnen fliegen zu dürfen ist aber das Zertifikat A1/A3 zwingend. Der Pilot muss ebenfalls registriert sein und die Schulung inklusive Prüfung absolviert haben. Das überfliegen von Menschenansammlungen ist verboten. Der Pilot muss die Situation selbst beurteilen um sicherzustellen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden.

Unterkategorie A2

 Drohnen die Leichter als 4 Kilogramm sind und die Klasse C2 haben, gehören in die Unterkategorie A2. Um eine Drohne aus dieser Unterkategorie fliegen zu dürfen muss der Pilot die Schulung und die Prüfung A1/A3 und A2 erfolgreich absolviert haben. Genauere Informationen erhalten Sie unter: www.bazl.ch 

Hier gilt gegenüber von unbeteiligten Personen die 1:1 Regel. Das heisst, bei 40 Meter Höhe muss ein horizontaler Abstand von 40 Metern eingehalten werden. Der horizontale Mindestabstand beträgt 30 Meter. Bei einem Niedergeschwindigkeitsmodus, also weniger als 3 Meter pro Sekunde muss ein horizontaler Mindestabstand von 5 Meter gewahrt werden. 

Unterkategorie A3

 Zu der Unterkategorie gehören alle Drohnen der Klassen C2, C3 oder C4 und weniger als 25 Kilogramm wiegen. Um Fluggeräte dieser Kategorie fliegen zu dürfen muss die Schulung und Prüfung A1/A3 erfolgreich absolviert werden. 

Der horizontale Mindestabstand zu unbeteiligten Personen beträgt 30 Meter. Es darf nur ausserhalb von Stadtgebieten geflogen werden. Zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, und Erholungsgebieten muss ein horizontaler Mindestabstand von 150 Metern eingehalten werden.





Spezielle Kategorie

Sollte die Drohne ein Abfluggewicht von mehr als 25 Kilogramm aufweisen oder die geltenden Regeln der offenen Kategorie nicht einhalten können, muss der Drohnenbetrieb bewilligt werden. Das BAZL erteilt alle Betriebsbewilligungen neu nur noch nach EU-Recht. Es gibt vier Bewilligungsverfahren die nachfolgend genauer erklärt werden.


Standardszenarien (STS)

Es gibt zwei Arten von Standardszenarien. Das europäische Standardszenario EU-STS und das nationale Standardszenario CH-STS. Hier finden Sie die wichtigsten Anhaltspunkte. Genauere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/specific/sts.html


EU-STS

CH-STS

Erteilung

Ab Januar 2024

Bis 31.12.2023

Klassenmarkierung

C5, C6

Nicht notwendig

Gültigkeitsdauer

Maximal 2 Jahre

Maximal bis 31.12.2025

Gültigkeitsgebiet

Europäische Union und Schweiz

Schweiz

Pilotenkenntnisse

Zertifikate A1/A3 und STS-01/2

Zertifikat A2 + relevante theoretische und praktische Kenntnisse für das spezifische CH-STS

Kosten

Min. 60 - Max. 5'000 CHF (variieren je nach Bearbeitungsaufwand)

Die Kosten sind individuell und hängen vom jeweiligen STS-Typ ab.

Bearbeitungszeit

Max. 2 Wochen

Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen CH-STS Typ ab

Quelle: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/specific/sts.html


Pre-defined Risk Assessment (PDRA)

In PDRA sind im Gegensatz zu den STS keine spezifischen Szenarien vorgegeben und die Drohne muss nicht zwingend eine Klassenmarkierung besitzen. Das gibt den Betreiberinnen und Betreiber mehr Flexibilität bei der Durchführung des Drohnenfluges. Allerdings gilt der Antrag für ein PDRA als Bestätigung, dass er oder sie alle vorgegebenen Bedingungen erfüllt.

Bei dem Bewilligungsverfahren der PDRA gibt es zwei Arten: PDRA-S und PDRA-G.

Genauere Informationen zu den beiden Arten erhalten Sie unter: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/specific/pdra.html

 


Specific Operations Risk Assessment (SORA)

Für Drohnenflüge für die die STS oder die PDRA nicht ausreichen gibt es das SORA. Hierbei wird die Bewilligung exakt auf die Operation angepasst. Damit sind zum Beispiel auch Flüge ausserhalb der Sichtweite oder über der maximalen Flughöhe möglich.

Mit dem Antrag der eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens enthält wird das potentielle Risiko identifiziert. Zu diesem Antrag gehören auch Massnahmen zur Risikominimierung damit keine Menschen oder Objekte in der Luft oder am Boden gefährdet sind. Da diese Risikoanalyse von der Antrag stellenden Person selbst erstellt wird, sind Kenntnisse in der Luftfahrt nötig ebenso wie die in der Luftfahrt üblichen Nachweisprüfung  zur Überprüfung sicherheitsrelevanter Systeme.

Genauere Informationen wie Leitfäden sowie das Bewilligungsformular finden Sie unter: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/specific/sora.html

 


Light UAS Operator Certificate (LUC)

Das BAZL stellt LUC-Zertifikate an professionelle Betreiberinnen und Betreiber oder an Hersteller von Drohnen aus. Das LUC-Zertifikat ermöglicht es der Betreiberin und dem Betreiber genau definierte Prozesse selbst durchzuführen, für welche normalerweise das BAZL verantwortlich wäre. 

Genauere Informationen finden Sie unter: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/specific/luc.html



Zulassungspflichtige Kategorie

Modellluftfahrzeuge die ein hohes Risiko aufweisen werden der zulassungspflichtigen Kategorie zugeordnet. Hierbei entscheidet das BAZL je nach Fall über die Genehmigung. In der Schweiz und In Europa wurden bis jetzt allerdings keine zulassungspflichtigen Drohnen betrieben. Genaue Regeln dazu sind desswegen noch in der Vorbereitung. 

Sobald es Änderungen gibt werden diese hier publiziert. Stand 16.05.2023







Klassen

Die Hersteller von Drohnen sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte entsprechende Klassenbezeichnungen erhalten. Somit müssen sich die Drohnenpiloten nicht mit den technischen Details herumschlagen. Je höher die Zahl der Klasse ist, desto höher ist das Risiko jemanden zu gefährden.

 

Spezifikation

C0

C1

C2

C3

C4

Gewicht

<250g

<900g

<4kg

<25kg

<25kg

Max. Geschwindigkeit

19m/s

19m/s




Fernidentifizierung notwendig?

nein

ja

ja

ja

nein

Max. Flughöhe

120 Meter

120 Meter oder 

einstellbares Höhenlimit

120 Meter oder 

einstellbares Höhenlimit

120 Meter oder 

einstellbares Höhenlimit


Geo-Sensibilisierung notwendig?

nein

ja

ja

ja

nein

Kategorie

A1

A1

A2, A3

A3

A3

Besonderheiten



"Langsam-Flugmodus"

erforderlich

Abmessung geringer

als 3 Meter

Keine automatischen

Steuerungsmodi

Zertifizierte Modelle

  • DJI Mini 2 SE
  • DJI Mini 3 & Mini 3 Pro
  • DJI Mini 4 Pro (249g Version)
  • DJI Neo
  • Potensic ATOM, ATOM LT & ATOM SE
  • TYH Wipkviey B12
  • TYH Wipkviey T6
  • TYH Wipkviey T26
  • TYH Wipkviey T28
  • DJI Air 2S
  • DJI Air 3
  • DJI Avata 2
  • DJI Mavic 3 V2.0, Mavic 3 Classic & Mavic 3 Cine V2.0
  • DJI Mini4 Pro (342g Version)
  • AgEagle eBee X (ohne "Langsam-Flugmodus" C6 (STS 02)
  • DJI M30 EU, M30T EU
  • DJI Mavic 3E EU, Mavic 3M EU & Mavic 3T EU
  • DJI Mavic 3 Pro
  • Autel Robotics EVO II v3
  • Delair 
  • DJI Inspire 3
  • DJI Matrice 350 RTK
  • Quantum System Trinity F90+
  • WINGTRA WingtraOne GenII
  • ABZ Innovation ABZ Innovation M12

Stand: 01. November 2024

Quellen: drohnen-camp.de , easa.europa.eu , eudroneport.com

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/verstaendnishilfe/news.html


Weitere zertifizierte Drohnenmodelle oder Drohnenzubehör:

AEOTIC Aerobotic Spray-L, Spray-S & AEROBOTIC AGRI-X, Klasse C5 (STS 01) & C6 (STS 02)

AgEagle eBee X, Klasse C6 (STS 02)

AVSS AVSS PRS-M350EX & AVSS PRS-M3DTEX, Klasse C5 (STS 01)

DELAIR Delair UX11 Caméra AG & Longue Elongation Caméra AG, Klasse C6 (STS 02)

DELAIR Delair UX11 Caméra IR & Longue Elongation Caméra IR, Klasse C6 (STS 02)

DELAIR Delair UX11 Caméra RGB & Longue Elongation Caméra RGB, Klasse C6 (STS 02)

Dronavia Kronos AD für Mavic 3E, Mavic 3M & Mavic 3T, Klasse C5 (STS 01)

Flying Eye Flysafe für Mavic 3E, Mavic 3M, Mavic 3T, Mavic 3 Pro, Mavic 3 Pro Cine, Matrice 30, Matrice 30T & Matrice 350, Klasse C5 (STS 01) 

OBJECTIF DRONE ARES, Klasse C5 (STS 01) & C6 (STS 02)

OBJECTIF DRONE ATLAS, Klasse C5 (STS 01) & C6 (STS 02)

OBJECTIF DRONE CHRONOS & CHRONOS MINI, Klasse C5 (STS 01)

VectorRobotics FireHound | FH-0, Klasse C6 (STS 02)

VectorRobotics Guardian, Klasse C6 (STS 02)